Assura: Höchst umstrittener Plan, Kosten zu senken

Die Assura erregt weiterhin die Gemüter, dieses Jahr mit einem fragwürdigen Versicherungsmodell "Qualimed" mit dem Dienstleister BetterDoc. Die Hausärztinnen und Hausärzte werden damit faktisch gezwungen, allfällige Behandlungen von Leistungserbringern mitzutragen, zu denen sie allenfalls nicht uneingeschränkt stehen können. Finger weg davon!

 

Krankenkasse -  haben Sie die günstigste Prämie?

In Aarwangen z.B. beträgt die Differenz zwischen der günstigsten und teuersten Prämie über 2000 Franken pro Jahr. Nutzen Sie die verschiedenen Gratis Vergleiche für die Krankenkassenprämien: für Einzelpersonen oder Familien, pro Kanton, Stadt oder Krankenkasse. Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur einfachen Optimierung Ihres Versicherungsvertrages.
www.priminfo.ch (Gratisprämienrechner des BAG)
www. comparis.ch (Provision von der Krankenkasse an comparis)
 

Neue Spitalfinanzierung ab 2012 (DRG) - wo kann ich ins Spital?

Mit der Grundversicherung kann man sich ab 2012 schweizweit in jedem Spital behandeln lassen. Die bisherige Spitalzusatzversicherung "Allg. Abteilung ganze Schweiz" ist jedoch weiterhin nützlich: die Behandlung ohne Zusatzversicherung kann nicht in allen, sondern nur in den auf einer speziellen Liste aufgeführten Spitälern vorgenommen werden. Zudem wird nur maximal die Höhe der Kosten übernommen, die auch im Wohnsitzkanton bezahlt würde. Allfällige Mehrkosten müssen Versicherte ohne Zusatzversicherung nach wie vor selber bezahlen. Weitere Informationen sind hier erhältlich: GEF

 

In welchen Fällen soll ich eine Zweitmeinung einholen?

Wenn Sie unsicher sind, ob eine geplante Operation oder andere medizinische Massnahme wirklich notwendig ist, oder wenn Sie sich über alternative Behandlungsmöglichkeiten aufklären lassen möchten.

Wie komme ich zu einer Zweitmeinung?
Wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder einen anderen Arzt Ihres Vertrauens oder an Ihre Krankenkasse. Weiterhelfen können auch die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz oder die Internetplattform Meinezweitmeinung.ch. Achten Sie darauf, dass der Arzt, der die Zweitmeinung äussert keine finanziellen Interessen an der vorgeschlagenen Behandlung hat. So haben Sie eher Gewähr, dass die Zweitmeinung objektiv ausfällt.

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